Ehrenamtliche

Ehrenamtliche

Schon mit einem Zeitaufwand von etwa zwei bis vier Stunden im Monat können Sie für einen Mitmenschen mit Ihrem Engagement viel bewirken.

Ehrenamtliche berichten...

      Sabine Schmidt (42 Jahre), Billigheim, Verwaltungsangestellte
     
      Willi Kunzmann (48 Jahre), Schefflenz, Bankkaufmann
     
Voraussetzungen:

 Was wird geboten:

Ehrenamtliche Mitarbeit im Betreuungsverein

Im Betreuungsverein Neckar-Odenwald-Kreis e.V. sind gegenwärtig rund 70 Personen als ehrenamtliche Betreuer für insgesamt über 100 Betreute engagiert.

Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Menschen mit großer Lebens- und Berufserfahrung, die ihre gewonnenen Erfahrungen und Kenntnisse nun anderen Menschen zur Verfügung stellen. Eine rechtliche Betreuung wird vom Amtsgericht für Menschen eingerichtet, die auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen.

Betreuer kümmern sich um die schriftlichen Angelegenheiten ihres Betreuten, korrespondieren und telefonieren mit Ämtern und Behörden, regeln vermögensrechtliche und finanzielle Angelegenheiten, besuchen die Betreuten und versuchen dazu beizutragen, dass die Betreuten im Rahmen ihrer Fähigkeiten ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen gestalten können.

Die ehrenamtlichen Betreuer sind gleichermaßen verlässliche Partner für die Betreuten und die behördlichen Institutionen.

Der Verein setzt Ehrenamtliche gezielt für einen angefragten Fall ein. Motive, persönliche Fähigkeiten und Interessen sind für den Einsatz als rechtliche Betreuer von besonderer Bedeutung. Dieses wird in "Kennenlerngesprächen" erfragt. Ehrenamtliche sollen vor dem Einsatz am Schulungsprogramm des Vereins teilnehmen.

Die Vermittlung in eine rechtliche Betreuung erfolgt individuell nach Abklärung der speziellen Anforderungen des Falles. Der Verein prüft, ob die angefragte Betreuungsübernahme für einen der verfügbaren Mitarbeiter zu bewältigen ist. Der Ehrenamtliche entscheidet selbst, ob er für den konkret angefragten Fall als Betreuer vorgeschlagen werden will. Erst nach dessen Entscheidung erfolgt ein schriftlicher Betreuervorschlag. Mit Anfängern im Ehrenamt als Betreuer wird eine Unterstützungsvereinbarung für die Anfangszeit getroffen. Ihnen wird die Teilnahme an einer Begleitgruppe empfohlen.