Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

Mit einer schriftlichen Vollmacht zur Vorsorge üben Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall von Krankheit, Unfall oder altersbedingter rechtlicher Handlungsunfähigkeit aus.
Eine Vollmacht ist die durch Rechtsgeschäft (Auftrag) erteilte Vertretungsmacht. Sie wird dem Bevollmächtigten durch Erklärung erteilt und setzt daher die Geschäftsfähigkeit des Erklärenden voraus.
Weitere Voraussetzung ist, dass die Person des Bevollmächtigten Ihr uneingeschränktes Vertrauen besitzt. Der Nutzen ist in hohem Maße von seinem Verantwortungsbewusstsein und Durchsetzungsvermögen abhängig.
Wegen der Akzeptanz im Rechtsverkehr empfehlen wir, die Vollmacht durch einen Notar erstellen und beurkunden bzw. beglaubigen zu lassen. Eine in ihrer Wirksamkeit gleichwertige Beglaubigung kann auch durch die Betreuungsbehörde des Neckar-Odenwald-Kreis erstellt werden (Tel: 06261 / 9187-20, e-mail:Betreuungsbehoerde@Neckar-Odenwald-Kreis.de Der Vorteil der Vorsorgevollmacht liegt darin, dass sie sofort wirksam ist und dass dem Bevollmächtigten größeren Handlungsspielraum eingeräumt wird als einem rechtlichen Betreuer. Sie macht ein langwieriges, kostenträchtiges Betreuungsverfahren überflüssig. Allerdings birgt sie auch die Gefahr des Missbrauchs.