Rechtliche Betreuung ist das gesetzliche Vertretungsrecht, um für einen Erwachsenen rechtlich bindende Entscheidungen stellvertretend treffen zu können. Ein automatisches Vertretungsrecht von Angehörigen kennt unsere Rechtsordnung nicht.
Dieses gesetzliche Vertretungsrecht ist beschränkt auf diejenigen Situationen, in denen ein Erwachsener wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten auf längere Zeit ganz oder teilweise nicht selbst regeln kann.
Durch das Betreuungsgesetz vom 01.01.1992 wurde das frühere Vormundschaftsrecht geändert und die umfassende Entmündigung abgeschafft. Die Vertretungsbefugnis heißt jetzt „rechtliche Betreuung“.
Die Vertretungsberechtigung wird durch das örtlich zuständige Betreuungsgericht nach Abschluss eines sogenannten Betreuungsverfahrens erteilt.
Der Betreuungsverein Neckar-Odenwald-Kreis bietet hierzu kostenlose Einführungskurse und Informationsmaterial an. Weiterführende Literatur zum Thema Rechtliche Betreuung finden Sie auch im Internet.