Vorsorgeregister

Sowohl private als auch notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen können beim Zentralen Vorsorgeregister ZVR registriert werden. Das Zentrale Vorsorgeregister dient der Information der mit Betreuungsverfahren befassten Gerichte und trägt dazu bei, dass erteilte Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen im Ernstfall rechtssicher aufgefunden und im Betreuungsverfahren berücksichtigt werden können.

Die Registrierung erfolgt kostenpflichtig per Post (Bundesnotarkammer – Zentrales Vorsorgeregister – Postfach 08 01 51 – 10001 Berlin) oder – gebührenermäßigt – über ( www.vorsorgeregister.de ).