Vorsorge

Unfälle, Krankheit oder Alter können dazu führen, dass eine erwachsene Person wichtige Angelegenheiten nicht mehr regeln kann. Ehepartner, Kinder oder nahe Verwandte können in einer solchen Situation nicht automatisch für den Familienangehörigen handeln oder ihn rechtlich vertreten.

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es zwar in akuten Krankheitssituationen ein Ehegattennotvertretungsrecht. Dieses ist jedoch auf höchstens sechs Monate befristet und gilt zudem lediglich für Einwilligungen in medizinische Behandlungen und Krankenhausverträge. Darum sollte man darüber nachdenken, ob eine individuelle Vorsorgevollmacht für den Fall einer Handlungsunfähigkeit nicht die bessere Alternative ist. Denn auch Kinder oder andere Verwandte und Freunde dürfen nur als Vertreter handeln, wenn sie eine Vollmacht oder Betreuungsverfügung vorweisen können.