Aufgaben von Betreuern

Ein rechtlicher Betreuer ist gesetzlicher Vertreter. Das bedeutet, dass er die notwendigen Entscheidungen anstelle des Betroffenen trifft. Er ist jedoch verpflichtet, die Wünsche des Betreuten zu beachten und – wenn dieser sich noch in irgendeiner Weise beteiligen kann – ihn in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Der Betreuer leistet dabei keine Hilfe bei den tatsächlichen Verrichtungen des täglichen Lebens, dem Waschen, Anziehen oder Einkaufen. Der Betreuer unterstützt den Betroffenen vielmehr bei der Bewältigung seiner rechtlichen Angelegenheiten, etwa bei der Besorgung von Behördengängen, dem Organisieren eines Heimplatzes, der Regelung der finanziellen Angelegenheiten, der Versicherungen, der Mietangelegenheiten oder einfach nur der Kündigung des Zeitschriftenabonnements. Nicht zuletzt sind es aber auch Entscheidungen über ärztliche Maßnahmen, medizinische Versorgung und Behandlung, mit denen er sich konfrontiert sehen kann.